Zentrum für Ethik und Philosophie in der Praxis (ZEPP)
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Menschenrechtliche und demokratietheoretische Freiheitsvoraussetzungen im Kontext des Klimawandels

Gastvortrag: Freiheit, Demokratie und Nachhaltigkeit - Ist mehr Klimaschutz menschenrechtlich einklagbar?

Datum: 8. Juli 2019, 18:15 Uhr

Ort: MKE, Raum M 210

Nachhaltigkeitsprobleme wie der Klimawandel fordern nicht nur unseren Lebensstil und unser Wirtschaftssystem fundamental heraus. Hitzewellen, Naturkatastrophen sowie wahrscheinlicher werdende Kriege und Bürgerkriege bedrohen auch Millionen Menschen in Leben, Gesundheit und Eigentum. Der Klimawandel ist damit auch ein Problem der elementaren Freiheitsvoraussetzungen, also der Menschenrechte.

Will man die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustriellem Niveau begrenzen - was bereits tödlich für viele Menschen sein kann -, müssten die Emissionen weltweit bei Strom, Wärme, Mobilität, Kunststoffen und Landwirtschaft in zwei Dekaden auf Null sinken. Das heißt auch: null fossile Brennstoffe, nicht nur beim Strom, über den in Deutschland oft etwas einseitig diskutiert wird. Davon sind gerade reiche Industriestaaten wie Deutschland meilenweit entfernt.

Deshalb wird zunehmend versucht, mehr Klimaschutz einzuklagen - obwohl menschenrechtlich eine komplexe Gemengelage vorliegt, weil die Freiheit der Konsumenten und Unternehmen wiederum konträr zu den Klimaschutzforderungen auf der Basis des elementaren Freiheitsvoraussetzungsschutzes steht. Aufgerufen sind damit auch Fragen von Demokratie und Gewaltenteilung.

Der Referent - Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt - hat selbst Ende 2018 eine Klimaklage für das Bundesverfassungsgericht im Namen einer Reihe von Umweltverbänden und Einzelpersonen verfasst.

Organisation: Prof. Markus Vogt (LS Christliche Sozialethik)